Bewertung der Grundfahraufgaben
Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.
Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
- auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt,
- den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt,
- eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1. Kommt in der Regel immmer ran: Gefahrenbremsung - Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Der Prüfer übergibt dem Fahrlehrer das Kammondo. Der Schüler fährt 30 km/h. Der Fahrlehrer zählt 3 - 2 - 1 - Jetzt ! Schüler tretet sowohl Bremse als auch Kupplung schlagartig und blitzschnell, so dass man sofort anhält.
Beim Wiederanfahren: Innenspiegel, linker Aussenspiegel, links blinken, Schulterblick nach links und geradeaus wieder anfahren ...

Fehlerbewertung (Durchfallgrund):
- zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit, z.B. 25 km/h
- kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse, zu zögerlich und zu sanft gebremst
- nichterreichen der notwendigen Verzögerung, zu wenig gebremst, nicht stark genug gebremst
- wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken, nicht Lenkrad fest und vor allem gerade gehalten
- abwürgen des Motors, nicht oder zu spät Kupplung getreten
- beim Wiederanfahren nicht den rückwärtigen Verkehr beobachtet, nicht geblinkt, oder jemanden gefährdet / geschädigt
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2. entweder Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
Die Aufgabe: Rückwärts fahren in eine etwa 8 m lange Lücke auf der rechten Seite zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen und halten.


Fehlerbewertung (Durchfallgrund):
- ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- fehlerhafte Endstellung (z. B. Einklemmen anderer Fahrzeuge)
- Abstand vom Bordstein oder von der Fahrbahnbegrenzung mehr als 30 cm
- mehr als zwei Korrekturzüge (also 3 mal nach vorn gefahren um zu korrigieren)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2. oder Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
Nach rechts rückwärts in einem möglichst engen Bogen unter Beachtung des Rechtsfahrgebots fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug in Rückwärtsfahrt parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.

Fehlerbewertung (Durchfallgrund):
- ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- nicht in einem möglichst engen Bogen gefahren
- nichtbeachten des Rechtsfahrgebots
- auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
- nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
- mehr als zwei Korrekturzüge (also 3 mal nach vorn gefahren um zu korrigieren)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
3. entweder Umkehren
Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z. B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt).

Fehlerbewertung (Durchfallgrund):
- ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
3. oder Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.




Fehlerbewertung (Durchfallgrund):
- ungenügende Beobachtung des Verkehrs
- nicht ausreichender Seitenabstand
- Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus
- mehr als zwei Korrekturzüge (also 3 mal nach vorn gefahren um zu korrigieren)